
BOOTSREISEN VENTELOU
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AGBVorbemerkung Bootsreisen Ventelou (BV) tritt nicht als Reiseveranstalter auf, sondern als Vermittler für den Hausbootbesitzer in der BRD unter dem Namen wie oben genannt und haftet daher nicht für die Erfüllung der Verpflichtung der Vermieter. Mit der Buchung erkennt der Mieter die Bedingungen und die mitreisenden Personen an. 1. Reservierung, Vertragsabschluss, Bezahlung Die Reservierung kommt mit Unterschrift des Chartervertrages oder bei Online Buchung (ohne Unterschrift) zustande, eine Anzahlung des Mietpreises von 40% innerhalb von acht Tagen. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung sechs Wochen vor Mietbeginn an uns fällig. Nach Restzahlung werden Ihnen die Reiseunterlagen zugesendet. Bei nicht fristgerechtem Eingang der Restzahlung bei BV ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe des Bootes durch den Mieter zu verweigern. 2. Rücktritt des Vermieters BV kann im Namen des Vermieters in Sonderfällen (wie z.B.: Hochwasser, Wassermangel, Sicherheitsmaßnahmen der Wasserbehörden, etc.) eine Buchung annulieren. BV wird in solchen Fällen ihr Bestes tun, ein anderes Boot der gleichen Kategorien in einer anderen Basis oder ein anderes Abfahrtsdatum anbieten, um seine Kundschaft zufrieden zu stellen. Falls dieses Angebot dem Mieter nicht zusagt, wird die gezahlte Summe ersetzt. 3. Stornierung des Mieters Die Stornobedingungen der Veranstalter werden übernommen. Siehe bitte Kapitel Stornobedingungen unter den AGB´s des Veranstalters.
4. Kaution Eine Kaution von 550 Euro (bis 1000 Euro für die größeren Boote) und eine Reinigungskaution in Höhe von 84 Euro (bis 200 Euro für die größeren Boote) in bar oder Scheck wird von dem Vermieter am Tag der Einschiffung verlangt. Diese wird bei Rückkehr unter folgendem Vorbehalt zurück bezahlt: Das Schiff und dessen Ausstattung müssen vollständig und unbeschädigt zur vereinbarten Zeit am entsprechenden Ort zurückgegeben werden. Diese Kaution entspricht der Beteiligung der Versicherung und deckt die Verantwortung des Mieters gegenüber Dritten für Schäden, die durch das Schiff, aber nicht durch die Besatzung entstanden sind. 5. Unfall, Pannen Der Mieter ist verpflichtet, bei Schäden oder Unfall sich sofort bei dem Vermieter tel. zu melden. Der Mieter soll im Falle eines Unfalls mit Dritten, sich weder schuldig erklären, noch das Boot reparieren lassen ohne Einverständnis des Vermieters. Wenn der Mieter einen Unfall hat und dadurch seine Fahrt nicht fortsetzen kann, kann der Mieter keine Entschädigung verlangen. Im Falle von Pannen wird der Vermieter nach telefonischer Meldung sein Bestes tun, um das Notwendige zu erledigen. Der durch die Pannen entstehende Zeitverlust bringet keine Verlängerung der Mietzeit und Preisminderung. Keine Reklamation kann gegen BV bei Auflaufen des Bootes, Motor- und Einrichtungspannen geltend gemacht werden. Wenn ein Unfall durch grobe Fahrlässigkeit des Mieters (z.B. Trunkenheit, Nichteinhalten der Schifffahrtsregeln) verursacht wird, darf der Vermieter gegen den Mieter klagen oder sämtliche verursachten Kosten für Reparaturen vom Mieter verlangen. 6. Einschiffung Die Einschiffung erfolgt nach dem vereinbarten Datum, nach Erledigung sämtlicher Formalitäten, Kontrolle über den Zustand des Bootes und Materials anhand der Inventarliste. Der Mieter darf das Boot nach einer theoretischen und praktischen Anleitung übernehmen. 7. Bootsfahrt Der Mieter soll den Informationen des Schifffahrtsamtes folgen. Nachtschifffahrten sind grundsätzlich verboten. Der Mieter wird keine Entschädigung verlangen können, wenn er einen Unfall durch Fahrlässigkeit verursacht oder wenn er den Informationen nicht folgen würde. Die Geschwindigkeit in den Häfen ist auf 6 km/h begrenzt, sonst auf 10 km/h. Aus Sicherheitsgründen darf der Vermieter bestimmte Schifffahrtswege verbieten und seine Basis wechseln. Der Vermieter kann für Unterbrechungen, die von ihm unabhängig sind, nicht verantwortlich sein. 8. Ausschiffung Das Boot und sein Material muss an der im Vertrag festgelegten Basis, Datum, Uhrzeit, sowie im unversehrtem und sauberen Zustand zurückgegeben werden. Der Mieter soll eine Zeitspanne einräumen, um alle Verspätungen zu vermeiden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Entschädigung durch die Kaution zu verlangen, die durch Verspätungen entstehen. 9. Änderung des Abfahrtsortes oder der Fahrtrichtung Bei einer Schließung des Kanals, bei Hochwasser, Wassermangel oder Reparaturen an Schleusen kann die Einschiffung von einer anderen Stelle aus vorgenommen werden. Es können dadurch auch Beschränkungen in der Routenauswahl entstehen. Der Vermieter behält sich ferner das Recht vor, die Reiserichtung zu ändern, eine Einwegfahrt in Hin- und Rückfahrt zu verlangen oder umgekehrt, ohne das dies zum Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag führt. Lediglich evtl. geleistete Zuschläge für die Einwegfahrt werden zurückerstattet. Kann der Vermieter durch unvorhersehbare Fälle oder höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg etc, das gemietete Boot nicht zur Verfügung stellen, wird er sein Bestes tun, dem Mieter ein Boot gleichen Komforts und gleicher Aufnahmekapazität zu vermitteln. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Vermieter unter Rückzahlung der vom Mieter geleisteten Zahlungen zum Rücktritt berechtigt. Darüber hinausgehende Entschädigungen werden nicht geleistet. Bei einer Einwegfahrt oder Hin- und Rückfahrt, die bei der Buchung akzeptiert wurde, kann die entgültige Strecke erst bei Unterlagenversand bestätigt werden. 10. Haustiere Haustiere an Bord sind willkommen. Der Mieter muss jedoch sämtliches für das Tier benötigte Material selbst mitbringen und darf in keinem Fall Bettwäsche, Decken und Geschirr des Vermieten für das Tier verwenden. Des weiteren ist bei der Rückgabe des Bootes auf sorgfältige Entfernung der Tierhaare und eventuell anderer Verschmutzung zu achten. 11. Haftung BV haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Buchung der Reise. Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung sind binnen Monatsfrist dem Bootsvermieter gegenüber geltend zu machen. Wir nehmen Ihre Beanstandungen lediglich für den Vermieter entgegen. Regeressansprüche richten sich ausschließlich gegen den Vermieter, der für Schadensersatzansprüche legitimiert ist. Die Beschreibung in unseren Unterlagen sind nach bestem Wissen zusammengestellt und entsprechen dem Zeitpunkt der Drucklegung. Die Berichtigung von Fehlern und Irrtümern, sowie jederzeitige Preisänderung ohne vorherige Ankündigung bleibt vorbehalten. Gerichtsstand: Oberhausen, Rheinland. Stand: 25.01.2011 |
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